Firmensüßigkeiten - geschätzte Geschenke
Süßigkeiten zu verschenken ist eine kleine Geste, die einen großen Unterschied macht. Mit einem leckeren Geschenk zeigen Sie Wertschätzung und verbreiten Freude am Arbeitsplatz oder bei wichtigen Geschäftskontakten.
Süßigkeiten für Mitarbeiter und Kunden - eine geschmackvolle Geste
Möchten Sie Ihren Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern Ihre Wertschätzung zeigen? Mit einer gut gefüllten Pralinenschachtel oder einer eleganten Geschenkbox können Sie an Feiertagen, Jahrestagen oder als alltägliche Überraschung ganz einfach Freude verbreiten. Wir bieten großzügige und hübsch verpackte Bonbongeschenke, die perfekt geeignet sind, um Beziehungen zu stärken und ein positives Gefühl im Unternehmen zu schaffen.
Tüte mit Süßigkeiten - ein geschätztes Firmengeschenk
Ein stilvolles und großzügiges Bonbonsäckchen, gefüllt mit frischen, hochwertigen Süßigkeiten - perfekt als Geschenk für Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner. Die eleganten, mit Seidenbändern verzierten Tüten sind ideal für Firmenveranstaltungen, Dankeschön-Geschenke oder jede andere Gelegenheit, bei der Sie Ihre Wertschätzung zeigen möchten.
Einfach zu personalisieren - fügen Sie einen persönlichen Gruß hinzu oder bringen Sie Ihr Firmenlogo an, um dem Ganzen einen professionellen Touch zu verleihen.
Nur das Beste - wir haben sorgfältig verpackte Bonbons von bekannten Marken ausgewählt, um hohe Qualität und das beste Geschmackserlebnis zu garantieren.
Firmenleckerbissen für alle Gelegenheiten
Wir bieten eine große Auswahl an großzügigen und stilvoll verpackten Süßigkeiten, die sich perfekt eignen, um Mitarbeitern, Kunden und Partnern Wertschätzung zu zeigen. Ob als Firmengeschenk zu Weihnachten, als Sommergeschenk, als tägliches Incentive oder als festliche Note bei einer Firmenveranstaltung - für jeden ist etwas dabei.
Wählen Sie aus gut gefüllten Taschen, eleganten Körben, stilvollen Geschenkboxen und luxuriösen Tassen - alle gefüllt mit sorgfältig ausgewählten, hochwertig verpackten Süßigkeiten.
Steuervorschriften für Geschäftsbonbons - was gilt?
Das Verschenken von Süßigkeiten an Mitarbeiter oder Kunden ist eine geschätzte Geste, aber es gibt einige steuerliche Regeln zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick über die geltenden Bestimmungen:
Gesundheitsfürsorge für Arbeitnehmer (steuerfrei)
Wenn die Süßigkeiten an alle Mitarbeiter verteilt werden, um ihnen den Arbeitsplatz schmackhaft zu machen, z. B. im Pausenraum, gelten sie als steuerfreie Zuwendung für die Mitarbeiter.
Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer (steuerfrei bis zu 500 SEK inkl. MwSt.)
Werden zu Weihnachten Süßigkeiten verschenkt, deren Wert 500 SEK pro Arbeitnehmer nicht übersteigt, sind sie steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig.
Geschenke zum Jahrestag (steuerfrei bis zu 1 500 SEK inkl. MwSt.)
Zum 25-, 50- oder 100-jährigen Firmenjubiläum kann ein Geschenk von bis zu 1 500 SEK für den Arbeitnehmer steuerfrei sein.
Süßigkeiten bei Veranstaltungen und Bewirtung
Wenn bei internen Sitzungen oder Firmenveranstaltungen Süßigkeiten angeboten werden, gilt dies als Geschäftsausgabe. Bei der Bewirtung von Kunden sind die Kosten in der Regel nicht abzugsfähig, aber ein Vorsteuerabzug ist möglich.
Persönliche Geschenke (steuerpflichtige Leistung)
Werden Süßigkeiten als individuelle Belohnung oder als Geschenk außerhalb der oben genannten Regeln gegeben, können sie als steuerpflichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer gelten.
Geschenke an Kunden (nicht abzugsfähig)
Wenn das Unternehmen Süßigkeiten an Kunden oder Partner verschenkt, gilt dies im Allgemeinen nicht als abzugsfähige Ausgabe, aber die Mehrwertsteuer kann abzugsfähig sein, wenn es sich um ein einfaches Unterhaltungsgeschenk handelt.
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